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Das für Unternehmen hochinteressante Forschungszulagengesetz bietet eine Steigerung des Fördersatzes, insbesondere für KMU und eine höhere Berücksichtigung externer F&E-Aufwände. Start-ups, KMU, aber auch Großunternehmen können ihre F&E-Aktivitäten strategisch durch die Verrechnung der Zulage mit der Einkommenssteuerschuld bezuschussen lassen.
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