Kommt mir die öffentliche Hand bei der Zahlung meiner Unternehmenssteuern im Zuge der Corona-Krise entgegen?
Ja. Sowohl die Stadt Arnsberg als auch das Land NRW bzw. der Bund bieten hierzu verschiedene Möglichkeiten an.
Hilfen vom Bund bzw. vom Land NRW:
Die Finanzverwaltung verbessert die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung.
Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.
Das Land NRW stellt auf seiner Internetseite einen Antrag auf Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus zur Verfügung.
Ansprechpartner für die heimischen Unternehmen ist das Finanzamt Arnsberg.
Hier gibt es weitere Informationen sowie entsprechende Antragsdokumente:
Hilfen von der Stadt Arnsberg:
Analog zur Landesfinanzverwaltung NRW (s.o.) stellt die Stadt Arnsberg für Gewerbetreibende einen vereinfachten Vordruck zur Verfügung, mit dem während der Corona-Krise die Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlung 2020 bzw. die Stundung aktuell fällig gewordener oder noch fällig werdender Nachzahlungen beantragt werden kann.
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Steuern, Tel. 02932 201-1627.
Das Antragsformular in Form eines pdf-Dokuments finden Sie auf der Website der Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH zum Download:
https://www.wfa-arnsberg.de/de/1/corona-virus/steuererleichterungen/