27.11.2023
Wirtschaftsförderung Arnsberg

Forschungszulagengesetz (FZulG)

 

Mein Unternehmen muss aufgrund der Corona-Krise in nächster Zeit intern zahlreiche Digitalisierungs- und Innovationsprozesse anstoßen; gibt es dazu Beratungsangebote oder ein spezielles Förderprogramm?

Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert der Bund Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung und damit in themenoffene Innovationsprojekte investieren. Der Umfang der Förderung des Bundesprogramms beträgt maximal 500.000 Euro.Die ZENIT GmbH (Zentrum für Innovation und Technik) berät Mittelstand und Industrie in NRW zu diesem Thema.

Programminhalte

  • Gefördert werden können große und kleine, themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aller steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland
  • Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung, Kooperationsprojekte z.B. mit Hochschulen, Auftragsforschungen
  • Angerechnet werden können 100 % der eigenen Personalkosten (inkl. Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge) und 60 % der externen Kosten (Auftragsforschung)
  • Höchstförderung je Unternehmen 500.000 Euro/Jahr; Förderquote 25 % der förderfähigen Kosten, d.h. max. Projektvolumen FuE-Vorhaben von 2 Mio. Euro 
  • Noch zu benennende Bescheinigungsstellen prüfen die Einstufung der FuE-Vorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung); nach Bewilligung werden Aufwendungen am Jahresende mit der Steuererklärung verrechnet und ggfs. rückerstattet
  • Die Vergabe erfolgt nicht im Wettbewerbsverfahren aus gedeckelten Fördertöpfen, sondern es besteht ein Rechtsanspruch auf Forschungszulage und damit weitgehende Planungssicherheit für die FuE-treibenden Unternehmen.

Weitere Informationen gibt es unter www.zenit.de

Kontakt:

ZENIT GmbH
Bernd Meyer
Telefon: 0208 30004-45
E-Mail: bm@zenit.de
Internet: www.zenit.de
Twitter: @ZENITGmbH