Forschungszulagengesetz (FZulG)
Mein Unternehmen muss aufgrund der Corona-Krise in
nächster Zeit intern zahlreiche Digitalisierungs- und Innovationsprozesse
anstoßen; gibt es dazu Beratungsangebote oder ein spezielles Förderprogramm?
Mit dem
Forschungszulagengesetz (FZulG) fördert der Bund Unternehmen, die in Forschung
und Entwicklung und damit in themenoffene Innovationsprojekte investieren. Der
Umfang der Förderung des Bundesprogramms beträgt maximal 500.000 Euro.Die ZENIT GmbH
(Zentrum für Innovation und Technik) berät Mittelstand und Industrie in NRW zu
diesem Thema.
Programminhalte
- Gefördert werden können große und kleine,
themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aller steuerpflichtigen
Unternehmen in Deutschland
- Gefördert werden eigenbetriebliche Forschung,
Kooperationsprojekte z.B. mit Hochschulen, Auftragsforschungen
- Angerechnet werden können 100 % der eigenen
Personalkosten (inkl. Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge) und 60 %
der externen Kosten (Auftragsforschung)
- Höchstförderung je Unternehmen 500.000 Euro/Jahr; Förderquote
25 % der förderfähigen Kosten, d.h. max. Projektvolumen FuE-Vorhaben von 2
Mio. Euro
- Noch zu benennende Bescheinigungsstellen prüfen die
Einstufung der FuE-Vorhaben (Grundlagenforschung, industrielle Forschung
oder experimentelle Entwicklung); nach Bewilligung werden Aufwendungen am
Jahresende mit der Steuererklärung verrechnet und ggfs. rückerstattet
- Die Vergabe erfolgt nicht im Wettbewerbsverfahren
aus gedeckelten Fördertöpfen, sondern es besteht ein Rechtsanspruch auf
Forschungszulage und damit weitgehende Planungssicherheit für die
FuE-treibenden Unternehmen.
Weitere
Informationen gibt es unter www.zenit.de
Kontakt:
ZENIT GmbH
Bernd Meyer
Telefon: 0208 30004-45
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