Die negativen Auswirkungen der zunehmenden Verbreitung des Corona-Virus auf die globale und lokale Wirtschaft sind leider offensichtlich. Auf Bundes- und Landesebene sowie seitens von Verbänden und Kammern gibt es deshalb mittlerweile eine Vielzahl von Hilfe- bzw. Informationsangeboten.
Die Stadt Arnsberg und die Wirtschaftsförderung Arnsberg GmbH möchten ihre KMU und Selbstständigen aus diesem Anlass auf konkrete Unterstützungsangebote hinweisen. Diese setzen u.a. bei folgenden Themen an:
Darüber hinaus wurden im "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" vom 27.03.2020 weitere Maßnahmen beschlossen, die insbesondere Kleinstunternehmen und Start-Ups entgegenkommen sollen:
Die einzelnen Regelungen können Interessierte hier nachlesen.
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Eilmeldung: Staatliche Finanzhilfen für Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen werden bis Ende Juni verlängert. Darüber wurde in der Bundesregierung eine Einigung erzielt, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Mehr Infos erfolgen zu gegebener Zeit.
Mit der Überbrückungshilfe IV
unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen,
Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller
Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020
(Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der
Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die
Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.
Die Überbrückungshilfe IV
kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die
Antragsfrist für Erstanträge wurde verlängert und endet aktuell (Stand
23.02.2022) Ende Juni 2022.
Parallel laufen die Hilfen für die Überbrückungshilfe III sowie die Neustarthilfe Plus weiter:
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum
Förderzeitraum Juli bis Dezember im Rahmen der Überbrückungshilfe III endet am 31. März 2022. Seit 22.
Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern. Die
diesbezügliche Frist wurde ebenfalls auf 31. März 2022 verlängert.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 im Rahmen der Neustarthilfe Plus endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Fristen für Änderungen der Kontoverbindung wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert. Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.
Eilmeldung zur Neustarthilfe Plus: Auch die Laufzeit dieses Programms wurde verlängert. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum April bis Juni 2022 also bis zu 4.500 Euro.
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Update 22.04.2021: luca App - Der Hochsauerlandkreis macht mit!
Die Bürgermeister des Hochsauerlandkreises haben beschlossen, die Luca-App unter Einbindung des Gesundheitsamtes zur Kontaktnachverfolgung einzusetzen. Zur Unterstützung hat die Wirtschaftsförderung Hochsauerlandkreis ihr Internetangebot ausgebaut und einen Bereich zur Luca-App geschaffen. Hier werden allgemeine Informationen zur Verfügung gestellt und Fragen zur Einführung und Nutzung des Systems beantwortet. Darüber hinaus besteht hier für Betreiber die Möglichkeit Flyer, Plakate und QR-Codes herunter zu laden und ausdrucken zu lassen.
Zur Unterstützung bei der Einrichtung der Luca-App bietet der HSK eine Service-Hotline an, die unter 0291/94-6565 erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, über die Mailadresse service-luca@hochsauerlandkreis.de Hilfe zu bekommen.
Erreichbar ist das komplette Angebot unter https://wirtschaftsfoerderung-hsk.de/luca-app/
Diese Zusammenstellung wurde mit aller Sorgfalt erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Zudem können sich Aussagen durch Änderung der rechtlichen Vorgaben sowie neue Erkenntnisse ändern.
Letztes Update: 15.02.2022