17.01.2012
Wirtschaftsförderung Arnsberg

Konjunkturpaket II

Exkurs: Was heißt das für Arnsberg?


Große Chancen für Investitionen und Arbeitsplätze - schnelle unbürokratische Umsetzung notwendig

Die von der großen Koalition gefassten Beschlüsse erfüllen in weiten Teilen die Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes für ein kommunales Investitionsprogramm.

Der Bund wird 10 Milliarden Euro zur Verfügung stellen für zusätzliche Investitionen in Kommunen und Länder. Der Bund hat die Erwartung ausgedrückt, dass mindestens die Hälfte des Volumens (fünf Milliarden Euro) noch 2009 für kommunale Investitionen eingesetzt wird. Die Länder übernehmen einen Kofinanzierungsanteil von 25 Prozent (3,75 Mrd. Euro).

Investitionsschwerpunkte sind Kindergärten, Schulen und Hochschulen. Darauf sollen 65 Prozent der Finanzhilfen des Bundes entfallen (6,5 Mrd. Euro). Weitere 35 Prozent der Finanzhilfen (3,5 Mrd. Euro) sollen für die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur eingesetzt werden. Dazu gehören Straßen, Städtebau, Krankenhäuser und Informationstechnologie. Auch bei diesen Maßnahmen soll ein Schwerpunkt bei Klimaschutz und Energieeffizienz liegen. Gleichzeitig fördert der Bund auch die Breitbanderschließung im ländlichen Raum.

Entsprechend den Forderungen des DStGB sollen bis Ende 2010 die bislang nicht versorgten Gebiete mit leistungsfähigen Breitbandanschlüssen abdeckt sein. Die Bundesregierung wird zur Umsetzung dieser Zielsetzung bis Mitte Februar eine umfassende Breitbandstrategie vorlegen.

Um die Maßnahmen schnell umsetzen zu können, soll eine erleichterte Vergabe nach folgenden Kriterien umgesetzt werden. Befristet auf zwei Jahre gilt folgendes:

Für Bauleistungen -
- beschränkte Ausschreibung bis eine Millionen Euro
- freihändige Vergabe bis 100.000 Euro

Für Dienst- und Lieferleistungen
- freihändige Vergabe und beschränkte Ausschreibung bis 100.000 Euro.

Damit sind die Vorschläge des DStGB übernommen worden.

Im weitern Verfahren wird es darauf ankommen, sicherzustellen, dass die Länder die Mittel wie vom Bund gefordert, ungeschmälert und ohne bürokratischen Aufwand an die Kommunen weiterleiten. Insbesondere wäre es nicht hinnehmbar, falls die Länder den Versuch unternehmen sollten im Hinblick auf die zusätzlichen Bundesmittel ihre eigenen Schlüsselzuweisungen an die Kommunen zu reduzieren.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund, Stand: 13.01.2009